(14-12-2003, 00:53)waldnymphe schrieb: eigenartiger weise gibt es die inquisitionsbehörde noch
In Österreich gilt im Strafrecht der Grundsatz der Inquisitions-Maxime
Auf dieses Wort sind die österreichischen Juristen besonders stolz.
Aber auch in Deutschland gilt noch heute die Inquisitionsmaxime.
Näheres zB
Amtsermittlungsgrundsatz – Wikipedia
Wird im heutigen deutschen Strafprozeß angewendet.

