29-11-2013, 13:21
(29-11-2013, 08:58)Sucher schrieb: Jesus sagte das zu den von ihm ausdrücklich zur Verkündigung seiner Lehre legitimierten Apostel. Im Katechismus der kK wird in Artikel 85 diese Vollmacht durch Jesu Christi behauptet:
,,Die Aufgabe aber, das geschriebene oder überlieferte Wort Gottes authentisch auszulegen, ist allein dem lebendigen Lehramt der Kirche" - das heißt den Bischöfen in Gemeinschaft mit dem Nachfolger Petri, dem Bischof von Rom - ,,anvertraut, dessen Vollmacht im Namen Jesu Christi ausgeübt wird" (DV 10).
Siehe http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_PS.HTM)
Dann könntest du ja auch dagen, das die RKK die 10 Gebote nicht befolgt.
->
Du sollst nicht nach dem Haus deines Nächsten verlangen. Du sollst nicht nach der Frau deines Nächsten verlangen, nach seinem Sklaven oder seiner Sklavin, seinem Rind oder seinem Esel oder nach irgendetwas, das deinem Nächsten gehört.
Das ist doch das einzige was Gott selbst niedergeschrieben hat;
sollte also hieb und stichfester sein als irgendwelche Überlieferungen von Erscheinungen , Hörensagen, Stimme.....
Da ist nicht verboten, das ich nicht nach dem Nächsten selbst
verlangen kann.
Je nachdem ob ich Frau, Mann oder sonst was bin
alles offen.
Der Nächste kann natürlich auch nach mir verlangen, solange er meinen Besitz
in Ruhe lässt.
Wenn es da ein paar Nächste in der Gegend gibt kann
da erlaubterweise glatt eine Swingerparty entstehen.
Gott ist garnicht soooo übel.
