25-11-2013, 01:53
(25-11-2013, 01:46)Harpya schrieb: . . . wo Staatsgrenzen im Meer verlaufen . . .
. . . wenn es um Fischerei . . . geht.
Ja, ganz ganau. Der Internationale Seegerichtshof entscheidet dann, wenn Staatsgrenzen im Meer verlaufen. Das ist für Fischer interessant.
Aber hier geht es um neu entstandenes Festland. Solche Fragen sind leider nicht vom Internationalen Seegerichtshof zu entscheiden. Das ist nicht seine Rechtskompetenz.

