01-11-2013, 23:59
Bankasius schrieb:Aber nochmal: Scharia-Gerichte können in Familienrechtsfragen in GB legal angerufen werden
Das hat seine Gründe!
Großbritannien hat eine hohe Zuwanderungsrate von Menschen, die rechtskulturell noch stark mit ihren Herkunftsländern verbunden sind.
Heiratet nun ein Paar nach Recht bzw. in der Tradition des Herkunftsstaates, ohne die rechtlichen Vorgaben des Aufnahmestaates zu beachten, ist die Ehe des Paares zwar in seiner sozialen Umgebung wirksam, für staatliche Gerichte aber besteht sie nicht.
Will sich nun eine Frau, die eine solche Ehe eingegangen ist, scheiden lassen und ihren Versorgungsanspruch einfordern, ist das mangels bestehender Ehe vor staatlichen Gerichten nicht möglich.
Um solchen Frauen ein Minimum an Versorgungssicherheit zukommen zu lassen, wurden in Großbritannien sog. Sharia Councils eingerichtet, die auf rechtlich informellem Weg, eine sozial wirksame "Scheidung" im Einvernehmen der Betroffenen erwirken sollen.
MfG B.

