01-11-2013, 09:21
(31-10-2013, 22:07)Meryem schrieb: Berücksichtigt werden muss auch, dass bevor der Islam kam, die Frau selber ein "Gegenstand" der vererbt werden konnte, war.
Ja. Das war in der vorislamisch-arabischen Stammesgesellschaft möglich.
Der Unterschied von Sklavin und Ehefrau bestand darin, dass letztere nicht verkauft werden durfte. Vererbt hingegen konnte sie werden.
Also:
Durch den Koran wurde die Rechtsstellung der Frau erheblich verbessert. Die Ungleichheit von Mann und Frau wurde zwar festgeschrieben, für die arabische Gesellschaft des frühen Frühmittelalters waren damit aber geradezu sensationell frauenfreundliche Rechtsverbesserungen verbunden.
Worin aber sollte der Vorteil für eine Frau heute liegen, sich freiwillig unter traditionell islamisches Recht zu stellen?
MfG B.