(31-10-2013, 02:37)paradox schrieb: Also darin steht ja nicht, dass Frauen gar nix erhalten sollen,...
Das hat auch niemand behauptet.
paradox schrieb:…sondern anteilsmäßig eher weniger als der gleichrangige männliche Erbe.
Frauen erhalten die Hälfte von dem, was männlichen Erben zukommt.
paradox schrieb:Wenn jemand heute ein Testament verfasst, kann er darin bestimmten Leuten auch weniger/mehr geben bzw. sie auf das Pflichtteilsrecht beschränken.
Das hat mit der koranischen Regelung zum Erbschaftsrecht überhaupt nichts zu tun.
paradox schrieb:Aber ehrlich, wenn man sich darüber aufregt, dann sollte man sich auch über die in unserem Rechtssystem herrschende legale und ungerechte, ungleiche Bezahlung der Frauen in der Arbeitswelt aufregen.
Bleib sachlich!
Fest steht, dass in familien- und eherechtlichen Sachfrage die Ungleichheit von Mann und Frau durch Koran und Sunna (und somit durch das traditionell-islamische Recht) normiert ist.
Wer sich diesen Normen unterwerfen will, soll das meinetwegen tun. In den westlichen Ländern geschieht das, wenn Scharia-Gerichte eingerichtet sind, freiwillig, in einigen islamischen Ländern – zB in der Türkei und in manchen asiatischen Ländern auch.
Vergleichbar ist das mit jüdischen Gemeinschaften, denen seit dem frühen Mittelalter das Recht eingeräumt war, Ehe-, Familien- und Vertragsangelegenheiten in der Innenbeziehung nach jüdischem Recht zu regeln.
MfG B.

