24-10-2013, 11:58
Achtungsvolle theologische Testate, ordentlicher Werte. Grundverfügbare Achtbarkeiten. Öffentlich bekannt ist, das alles Kapital bischöflicher Gestellbarkeit alleine in der Obhut und Vernunft des jeweiligen Würdenträgers Gewissen liegt. Dieser kann frei darüber verfügen. Es ist eine sehr strenge Eigen und Privatliquidität. Das Bedeutet, dass ein Bischof seinen Vorgesetzten nur über die Änderung des Buchungsstatus des Verfüggut Rechenschaft abzulegen hat. Entscheidet ein Verantwortungsträger, das er eine große Liquide 1. Ordnung in eine feste Struktur 3. Ordnung wandelt, haftet der Träger dieser Entscheidung nur gegenüber den kirchenrechtlichen Grundsätzen, welche diese Bekennen. Geben die bisherigen Grundsätze hier keine exakten Liquiditätsverhältnisse und Ordnungen vor, dann steht es den Inhabern des Bischöflichen Stuhls auf Treu und Glauben vor Gott frei, die kirchlich bestgründlichste Ordnung zu nutzen Aller zu wählen.
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