(16-10-2013, 15:23)Sinai schrieb: "werden deutsche Gerichte eine Abwägung vornehmen und im Einzelfall"
. . . kommt halt auf den Einzelfall an. Alles klar?
. . . ein wohlhabender Teppichhändler oder Immobilienspekulant hat genug Geld für einen Staranwalt.
In diesem Einzelfall wird das Gericht eine "Abwägung" vornehmen . . .
Und wenn 20 solche Einzelfälle entschieden wurden, dann wird der Fensterputzer mit dem Argument der "Gleichheit" kommen. Gleiches Recht für alle !
Und dann werden auch die Fensterputzer, die Zeitungsjungen und die Rosenverkäufer dasselbe Recht bekommen.
In dieser Reihenfolge geht das immer.
Ein bewährtes Spiel . . .

