11-10-2013, 18:41
(11-10-2013, 18:05)Klaro schrieb: Wenn also in D. standesamtlich geheiratet wird und im Herkunftsland der Braut muslimisch, dann standesamtlich geschieden wird, gilt also die Heirat nach muslimischen Regeln noch ?
das dürfte darauf ankommen, was die "muslimischen Regeln" sein sollen
(11-10-2013, 18:05)Klaro schrieb: Also, nach den Regeln kann eine Muslima eher einen Christ oder Juden heiraten, eher nicht einen Buddhisten oder Hinduisten, weil die Inhalte der Religionen so verschieden sind ?
nach wessen regeln?
deinen - damit du so richtig schön über den islam ablästern kannst?
(11-10-2013, 18:05)Klaro schrieb: Wenn also ein Muslim nach seiner Religion 4 Ehefrauen über den Imam heiraten kann, aber in D. oder in den anderen europäischen Ländern per Standesamt nur eine Ehefrau - welche Ehefrau zählt dann und wie sehen die gesetzlichen Regeln in besonderen Notfällen für die Frau aus ? Falls Scheidung oder so ?
in d: bgb
habe ich aber schon mal gesagt, und versteht sich auch von selbst
kanns sein, daß du gesetzliche regelungen und persönliche religiöse anschauungen und traditionen nicht auseinader halten kannst?
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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