Die Moderation unterbindet nichts, was sachlich vorgetragen wird und ausreichend belegt ist. Belege sollten vornehmlich auf die Fachliteratur verweisen.
Faktum ist, dass Mohammed Aisha als Sechsjährige geehelicht und die Ehe vollzogen hat, als sie neun Jahre alt war. Die Verweise auf die entsprechenden Buchari-Hadithe habe ich selbst eingebracht.
Wogegen Stellung bezogen wird, sind Versuche, Mohammed im Zusammenhang mit dieser Eheschließung, die aus politischen Überlegungen zustande gekommen war, in die Nähe pädophiler Neigungen zu rücken.
Faktum ist, dass Mohammed Aisha als Sechsjährige geehelicht und die Ehe vollzogen hat, als sie neun Jahre alt war. Die Verweise auf die entsprechenden Buchari-Hadithe habe ich selbst eingebracht.
Wogegen Stellung bezogen wird, sind Versuche, Mohammed im Zusammenhang mit dieser Eheschließung, die aus politischen Überlegungen zustande gekommen war, in die Nähe pädophiler Neigungen zu rücken.
MfG B.