30-09-2013, 21:43
(30-09-2013, 20:04)paradox schrieb: Die Tötungsanweisung, die hier angeprangert wird, bezieht sich de facto auf eine Notwehrhandlung, wenn man selbst angegriffen wird und um sein Leben bangen muss.
Es ist immer wieder derselbe Unfug, der in diesem Zusammenhang ausgebreitet wird. Diese "Anweisungen" wurden im Vorfeld der Eroberung Mekkas "offenbart", sozusagen als Verhaltensanordnung, wie der Kampf im heiligen Bezirk zu führen sei.
Es handelt sich also weder um eine allgemeingültige Aussage, wie mit "Ungläubigen" zu verfahren sei, noch um eine solche, die nur für den Abwehrkampf zu gelten habe.
MfG B.

