(25-09-2013, 22:22)Bion schrieb:(25-09-2013, 21:33)Meryem schrieb: Zum Beispiel, gibt es in der Scharia die Möglichkeit ein Blutgeld zu zahlen, um der Strafe zu entgehen.
Die Möglichkeit gibt es, und zwar mit der Einschränkung, dass der Beschädigte (bzw. die Familie) mit einem Ausgleich dieser Art einverstanden ist.
Das ist sehr bedenklich:
Der Reiche kann den Armen erschlagen und kann darauf bauen, daß die arme Familie des getöteten Mannes "mit einem Ausgleich dieser Art einverstanden ist". Arme Leute haben ja bekanntlich nichts davon, wenn der Mörder des Familienvaters hingerichtet wird. Sie sind gezwungen, das Geld zu nehmen. So schafft man Klassenjustiz.
Stichwort für Juristen: Privatanklagedelikte.
Das heutige Europäische Strafrecht kennt den Begriff des Offizialdelikts.
Der reiche Täter kann sich nicht freikaufen, denn der Staat (Staatsanwalt) wird von Amts wegen tätig, auch wenn (bestochene) Angehörige des Opfers das nicht wollen.

