(22-09-2013, 14:55)indymaya schrieb: Bei Deinem Beispiel ist es der Ehemann der die Ehe bricht und nicht die "böse Frau". Ausserdem weisst Du nicht, ob nicht schon die Ehefrau vorher die Ehe gebrochen hat, z.B. durch Lieblosigkeit.
Wie dem auch sei.
Der Eindringling hat nichts zu befürchten.
Früher konnte die Ehefrau und Mutter die Nebenbuhlerin anzeigen, heute nicht mehr.

