22-09-2013, 14:55
(22-09-2013, 14:30)Sinai schrieb: Wegen des Diebstahls einer Ware im Wert von € 1,69 wird ihre bürgerliche Existenz ruiniert.Bei dem "Delikt" Diebstahl spielt der Wert des Diebesguts keine Rolle. Mildernde Umstände werden nach deutschem Recht berücksichtigt.
Zitat:Wenn eine Frau eine Familie (Vater-Mutter-Kind) bewußt ruiniert,Bei Deinem Beispiel ist es der Ehemann der die Ehe bricht und nicht die "böse Frau". Ausserdem weisst Du nicht, ob nicht schon die Ehefrau vorher die Ehe gebrochen hat, z.B. durch Lieblosigkeit.
