Klar! Heute ist das totes Recht.
Das Thema heißt aber nicht "Rechtspflege in Israel", sondern "Jüdische Rechtsgeschichte".
Es war also zu erörtern: Wurde biblisches Recht, zu dem die Mischna ausführliche Kommentare vorlegt, jemals angewandt oder nicht?
Die jüdisch-traditionellen Kommentare dazu sagen, Kapitalstrafen sind nach biblischem Recht zwar möglich, wurden aber niemals vollzogen.
Meine Position: Es ist nicht plausibel, dass Rechtstexte in der Absicht hergestellt werden, sie nicht anzuwenden. Die Mischna ist ja im Wesentlichen die Niederschrift jüdischer Tradition und enthält - auch das Strafrecht betreffend - die Ausführungsbestimmungen zum biblischen Recht.
Dass die Vorgaben der Mischna durch Talmudkommentare entschärft wurden, wird nicht bestritten.
Das Thema heißt aber nicht "Rechtspflege in Israel", sondern "Jüdische Rechtsgeschichte".
Es war also zu erörtern: Wurde biblisches Recht, zu dem die Mischna ausführliche Kommentare vorlegt, jemals angewandt oder nicht?
Die jüdisch-traditionellen Kommentare dazu sagen, Kapitalstrafen sind nach biblischem Recht zwar möglich, wurden aber niemals vollzogen.
Meine Position: Es ist nicht plausibel, dass Rechtstexte in der Absicht hergestellt werden, sie nicht anzuwenden. Die Mischna ist ja im Wesentlichen die Niederschrift jüdischer Tradition und enthält - auch das Strafrecht betreffend - die Ausführungsbestimmungen zum biblischen Recht.
Dass die Vorgaben der Mischna durch Talmudkommentare entschärft wurden, wird nicht bestritten.
MfG B.

