19-09-2013, 16:22
(18-09-2013, 22:16)Ekkard schrieb: Es wäre einmal interessant, zu erfahren, wie einfach man in der Antike heiraten konnte.
Was die Eheschließung betraf, gab es in frühjüdischer Zeit kaum Vorschriften. Juristisch entscheidend war die Einwilligung des Vaters der Braut und die Zahlung eines Brautpreises. Eheschließungen in vorrabbinischer Zeit waren Rechtsgeschäfte. Die Tochter bzw. künftige Ehefrau des Brautwerbers war an diesem Geschäft nicht beteiligt, ihre Einwilligung war nicht erforderlich.
Nicht wesentlich besser war die Rechtsstellung der Frau im antiken Athen. Auch im alten Athen war das Einverständnis zwischen Brautvater und zukünftigem Ehemann alleinige Voraussetzung für das Zustandekommen einer Ehe, und zwar auch gegen die ausdrückliche Ablehnung der Braut, diese Ehe einzugehen. Das dürfte auch in den anderen Polis so gehandhabt worden sein.
Nur Sparta war offenbar die Ausnahme, was Frauenrechte betraf.
MfG B.