22-07-2013, 20:21
(22-07-2013, 09:07)petronius schrieb: wenn ich etwa sage, daß nicht " ideelle Werte" vor gericht verhandelt werden, sondern verstöße gegen das recht, dann ist es reichlich infam, so zu tun, als hätte ich dem grundgesetz geltung abgesprochen
Es ging einfach nur darum, ob z.B. die Unantastbarkeit der Menschenwürde z.B. vor Gericht Geltung hat, oder aber doch zur Debatte steht.
(22-07-2013, 09:07)petronius schrieb: was verstehst du unter "ideellen werten"?
du hast diesen begriff hier eingeführt, also erläutere ihn auch
Ein ideeller Wert ist eine Vorstellung, die von Menschen so verinnerlicht wird, dass sie darin einen besonderen Wert und ein Ziel sehen.
Als gemeinsam gelebter ideeller Wert ist es grundlegende Konvention, die niemand in Frage stellt.
(22-07-2013, 09:07)petronius schrieb: die "Unantastbarkeit der Menschenwürde" haben wir freiwillig als basis unserer grundordnung vereinbart.
Eben. Wir bringen der Idee Menschenwürde eine solche Wertschätzung gegenüber, dass wir ihr Unantastbarkeit zuschreiben.
(22-07-2013, 09:07)petronius schrieb: wie oft denn noch?
in unserer gesellschaft darf ich alles hinterfragen. wer sollte mich denn daran hindern können und warum?
Ist in meinen Beiträgen nicht klar geworden, dass ich mit "Hinterfragen" nicht bloße Überlegungen meinte, die man natürlich über alles Mögliche und Unmögliche anstellen kann?
Persönliches Rumfabulieren hat doch nun wirklich nichts mit Normenvereinbarung zu tun.
Wie ist denn das mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde gemeint?
Dass man nicht darüber nachdenken und reden darf ja wohl kaum.
Es geht darum, dass sie im gesellschaftlichen Leben unbedingte Geltung hat!
Selbstverständlich kommt man dazu durch Konsens. Und zwar Konsens darüber, welchen Werten man eine "Heiligkeit" zuspricht, und nach welchen man leben will.

