11-07-2013, 11:53
Einige dürften es mitbekommen haben. Die Komikerin Carolin Kebekus hat mit ihrem "Nonnenrap" für ziemliche Furore gesorgt. Angefangen hat es damit, dass der WDR sich weigerte das Video auszustrahlen und Kebekus sich daraufhin bei Stefan Raab in TV Total darüber ausgelassen hat und auf ihre künstlerische Freiheit gepocht.
Darüber hinaus haben es jetzt die Piusbrüder geschafft, etwa 100 Leute zu mobilisieren, die Anzeige gegen Kebekus erstatteten. (web.de/magazine/tv/stars/17613912-ermittlungen-carolin-kebekus.html) Grundlage war §166 des StGB, in dem heißt es:
Tja, die Klage wurde abgewiesen. Die Frage ist jetzt, ob das noch Satire ist oder ob sich das schon als *hust* "Blasphemie" einzustufen lässt.
Wer sich das Video ansehen will: youtube.com/watch?v=4Y3IWFLFHbk
Also mir persönlich ist das schon zu viel des Guten...
Darüber hinaus haben es jetzt die Piusbrüder geschafft, etwa 100 Leute zu mobilisieren, die Anzeige gegen Kebekus erstatteten. (web.de/magazine/tv/stars/17613912-ermittlungen-carolin-kebekus.html) Grundlage war §166 des StGB, in dem heißt es:
Zitat:(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Tja, die Klage wurde abgewiesen. Die Frage ist jetzt, ob das noch Satire ist oder ob sich das schon als *hust* "Blasphemie" einzustufen lässt.
Wer sich das Video ansehen will: youtube.com/watch?v=4Y3IWFLFHbk
Also mir persönlich ist das schon zu viel des Guten...