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Judenwitze: Staatsanwaltschaft prüft strafrechtliche Relevanz
#34
(07-06-2013, 20:11)petronius schrieb: es wurde ja nun wohl schon ausgiebig dargelegt, daß es in diesem konkreten fall staatsanwaltlicher ermittlungen nicht nur ums erzählen geschmackloser witze geht
Die von mir als Überschrift gewählte Zeitungsmeldung, beschränkt sich ausdrücklich auf erzählte Witze. Was soll hier plötzlich die Ausdehnung auf den weiteren Verdacht einer Feier von Hitlers Geburtstag? Mein Thema ist nur die von mir gesehene Problematik der Bekämpfung von Menschenverachtung und Volksverhetzung auf dem kleinen aber schwierigen Terrain des Witzes. Ich sprach von der Gefahr von einem Kampf gegen Windmühlen und von möglichen Kollateralschäden für den Witz, für uns Bürger und vielleicht auch von Gerichten.

Dass dies bei einigen Menschen den Eindruck erzeugt, solche Umtriebe würde so nicht konsequent und umfassend bekämpft, ist mir klar. Aber ich halte konsequente und effektive Maßnahmen gegen jegliche Umtriebe auf allen öffentliche sichtbaren Feldern für überzeugender und wirksamer als die Ausdehnung der Strafverfolgung von Geschehnissen, die sich im schwer einsehbaren Halbdunkel des Privaten und Halbprivaten abspielen und gar noch auf den schwierigen Bereich des dort erzählten Witzes.
Und: Wer hat lediglich von geschmacklosen Witzen gesprochen? Ich habe ausdrücklich auch Witze einbezogen, die den Tatbestand der Menschenverachtung und Volksverhetzung erfüllen dürften.
(07-06-2013, 20:11)petronius schrieb: ich kann daher immer noch nicht nachvollziehen, was du hier an verletzung bürgerlicher meinungsfreiheit konstruieren willst
Von Verletzung bürgerlicher Meinungsfreiheit wurde von mir nicht geredet. Wie schon gesagt, es geht mir nicht um den Schutz von Tätern sondern lediglich um die Frage, ob man ihre Umtriebe auch auf dem kleinen aber heiklen Bereich des Witzes und im privaten oder halbprivaten Bereich unmissverständlich und effektiv verfolgen kann.

Ich versuche den Stand des bisherigen Gesprächs zusammenzufassen: Du hältst es für notwendig und effektiv keinen Bereich im Kampf gegen Radikale auszunehmen.Ich hingegen halte es aus taktisch-strategischen Gründen für besser, demonstrative Gewalt signalisierende Auftritte in der Öffentlichkeit konsequent zu bekämpfen (Aufmärsche, Reden, Druckwerke, ...), aber die Verfolgung nicht auf das Minenfeld des Witzes und des privaten und halbprivaten Bereiches auszudehnen.
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RE: Judenwitze: Staatsanwaltschaft prüft strafrechtliche Relevanz - von dalberg - 08-06-2013, 04:42

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