07-06-2013, 20:11
(07-06-2013, 18:59)dalberg schrieb: Sowohl das gesellige Beisammensein in einem Gebäude einer Studentenverbindung als auch den Lebensbereich eines Priesterseminars zähle ich zum "halbprivaten" Bereich
es wurde ja nun wohl schon ausgiebig dargelegt, daß es in diesem konkreten fall staatsanwaltlicher ermittlungen nicht nur ums erzählen geschmackloser witze geht
ich kann daher immer noch nicht nachvollziehen, was du hier an verletzung bürgerlicher meinungsfreiheit konstruieren willst
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)