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Judenwitze: Staatsanwaltschaft prüft strafrechtliche Relevanz
#9
(05-06-2013, 21:13)petronius schrieb:
(05-06-2013, 16:22)indymaya schrieb:
(05-06-2013, 08:12)petronius schrieb: beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet [/i]
Das trifft bei Witzen doch überhaupt nicht zu, sonst wären sie keine
...
Judenwitze in Bezug auf die Nazizeit sind keine Witze

ja, wenn man sichs so zurecht definiert...
Gibts eine Witzdefinition ?
Wenn man schmunzeln kann wars wohl ein Witz, kann völlig wertfrei aus der Situationkomik in anderen Kategorien hervorgehen.
Wie in der Kunst, die Schönheit oder Minderwertigkeit liegt im Auge des Betrachters.

Manche Situationsbechreibungen werden unterschiedlich bewertet.
Eine dörfliche Zusammenkunft vor einem Missetäter der im Boden eingegraben wurde hat ja auch folkloristische Züge,
wenn die Gemeinde in der Abenddämmerung einstimmt
"Ein Stein der Deinen Namen trägt, den schenk ich Dir heut Nacht.."
So war eben die Tradition.
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RE: Judenwitze: Staatsanwaltschaft prüft strafrechtliche Relevanz - von Harpya - 05-06-2013, 21:57

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