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Judenwitze: Staatsanwaltschaft prüft strafrechtliche Relevanz
#4
(05-06-2013, 08:12)petronius schrieb: beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet [/i]
Das trifft bei Witzen doch überhaupt nicht zu, sonst wären sie keine.
Es ist nun mal bei Witzen so, daß in den meisten Fällen irgend jemand
Teil des Witzes ist, seien es Blondienen, Dicke, Dünne, Türken, Deutsche, Amerikaner oder Juden. Humorlosigkeit führt dann zwangsläufig zu einem Witzverbot. Judenwitze in Bezug auf die Nazizeit sind keine Witze und lösen bei den meisten Zuhörern unbehagen aus, weil sie eben witzlos sind.
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RE: Judenwitze: Staatsanwaltschaft prüft strafrechtliche Relevanz - von indymaya - 05-06-2013, 16:22

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