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Judenwitze: Staatsanwaltschaft prüft strafrechtliche Relevanz
#1
Aus der Presse konnte man erfahren, dass sich einige Bewerber für das Priesteramt im Priesterseminar in Würzburg sich durch antisemitische Äußerungen hervorgetan haben sollen. Nun lese ich heute in unserer Tageszeitung die obige Überschrift.

Ich glaube annehmen zu dürfen, dass das Erzählen von Judenwitzen wohl bisher noch nicht per se als strafbar bewertet wird.
Nun werden aber schon Blondinen, Ostfriesen und vor allem Türken in entsprechenden Witzen bis über die Grenze von Herabwürdigung angemacht und bei nicht wenigen dieser Kategorie von Witzen kann ich schon nicht mehr lachen.
Da kann ich mir nun leicht vorstellen, dass auch ein Teil der Judenwitze, die grassieren, sicher nicht nur deutlich über die Grenze des guten Geschmacks hinausgehen sondern Mitglieder dieser Gruppe erkennbar in ihrer Menschenwürde verletzen.
Nun, ich habe es bisher vorgezogen, den Umgang mit Menschen, die solches verbreiten zu beenden oder deutlich auf das notwendigste Maß zu reduzieren.

Ein Gericht kann und darf dies aber möglicherweise eben nicht, selbst wenn es zu dem Ergebnis käme, dass mit einer Verurteilung der Teufel mit Beelzebub ausgetrieben, bzw. eine glimmende glimmende Glut erst richtig angefacht würde. Schließlich stehen bei solchen heiklen Themen auch Gerichte - und das nicht ohne Berechtigugn - unter besonders kritischer Beobachtung.
Sollte also das Gericht dort erzählte Witze als menschenverachtend einstufen und in der Folge strafrechtlich gegen die Verbreiter vorgehen müssen, dann hätte dies Folgen und es ergäben sich heikle Fragen:

Um nur einige Frage zu nennen, die sich mir dazu gerade einfallen:
- Werden diese Witze dann in einer - öffentlichen - Gerichtsverhandlung zitiert?
- Wie kann der Normalbürger in Zukunft einen bissigen Judenwitz von einen gegen das Gesetz verstoßenden Judenwitz unterscheiden, den er nicht mehr weitererzählen darf?
- Werden dann nicht Witze dieser Art mit Genuss hinter vorgehaltener Hand erzählt und bekommen so die Beachtung, die sie bisher nicht erreichten?
- Gibt es wohl bald eine Sammlung von amtlich genehmigten Judenwitzen?
Sollte man klugerweise Witze, die nicht in dieser Sammlung enthalten sind, erst mal einer Prüfungsstelle vorlegen?
- Darf man schon jetzt, oder spätestens nach einer Verurteilung überhaupt noch strittige oder gar indizierte Witze zitieren oder in einem Forum wie diesem hier zur Diskussion stellen?

Na, vielleicht ist die Sache ja für euch klar und keineswegs so heikel, wie ich mir das hier denke. Was meint Ihr dazu?

dalberg
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Judenwitze: Staatsanwaltschaft prüft strafrechtliche Relevanz - von dalberg - 04-06-2013, 21:08

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