23-05-2013, 14:11
(23-05-2013, 11:39)Benni9409 schrieb: Gerade im Bezug auf Begriffe wie Dekret, Enzyklika oder Konzil bin ich mir unsicher.
Dekret
Dekrete sind (in der kirchlichen Rechtssprache) päpstliche Erlässe, die sich zumeist auf die Praxis der Rechtssetzung beziehen. Geregelt ist das im CIC cc. 29-30 (allg. Dekrete) u. cc. 31-33 (rechtsverbindliche u. nicht rechtsverbindliche Beschlüsse u. Erlässe).
Siehe auch c. 338: päpstl. Genehmigungsvorbehalt für von Konzilen verabschiedete Dekrete; cc. 455-466: Recht der Bischofskonferenzen, Dekrete zu erlassen (päpstl. Überprüfungsrecht); c. 754: Pflicht der Gläubigen, Dekrete des Papstes und der Bischofskollegien zu befolgen.
Der Begriff ist auch für Kanonessammlungen (zB Decr. Gratiani) u. für die Sammlung von Glaubensentscheidungen u. Disziplinarbestimmungen (zB Tridentinum: Decr. de fide, Decr. de reformatione) in Gebrauch.
Enzyklika
Enzykliken sind Rundschreiben des Papstes, die an den gesamten Episkopat (in lateinischer Sprache) oder an Bischöfe und Gläubige eines bestimmten Gebietes (in der jeweiligen Landessprache) gerichtet sind und Fragen der Glaubens-, Sitten-, Sozial-, Wirtschaftslehre, etc. zum Inhalt haben. Enzykliken sind für die Adressaten verbindlich. Wenn sich die Verhältnisse verändern, können sie (vom jeweils amtierenden Papst) abgeändert werden.
Konzil
Konzile sind Kirchenversammlungen (Synoden), die, wenn sie den Rang ökumenischer Konzile erreichen, nach katholischer Auffassung in ihrer Beschlussfassung vom Hl. Geist geleitet und somit unfehlbar sind.
MfG B.