11-04-2013, 09:18
paradox:
Ich glaube, Wiedergutmachung ist der falsche Ansatz. Einfach weil es unmöglich ist. Würde unser Strafmaß darauf beruhen, dem Täter seine eigene Tat zurückzugeben, dann müsste dafür immer ein anderer zum Täter werden, was eine schreckliche Gewaltspirale zur Folge hätte. Deshalb muss man sich fragen: Was kann eigentlich das Ziel einer Strafe sein, wenn es schon unmöglich ist, ihm seinen zugefügten Schmerz selbst zuzufügen? Die Opfer einer Vergewaltigung würden sagen: Kastriert ihn, quält ihn, bringt ihn um - um ihrem Schmerz, ihrer Wut und der Demütigung Luft zu machen. In diesem Fall würde das Strafmaß durch die derzeitige Kreativität des Opfers bestimmt, weil das garantiert das schlimmste fordern wird, das ihm einfällt. Zunächst. Wenn Taten jahrelang zurückliegen und es die Opfer tatsächlich schaffen, ihr Leben weiterzuleben, nimmt auch der Wunsch nach blutiger Rache ab. Diese Menschen hätten nachträglich absolut nichts davon, wenn ihrem Peiniger ein Körperteil fehlt oder er nicht mehr lebt. Im Gegenteil, es gibt nur eine Sache die verhindern könnte, dass auf ihr Schmerzenskonto auch noch die Schuld einer grausamen Tat fällt: Verdrängung.
Statt Rachegelüsten Raum zu schaffen sollen Strafen doch eigentlich etwas ganz anderes tun: Die Gesellschaft vor dem Täter schützen und ihn sowie Andere vor ähnlichen Taten abschrecken. Deshalb werden Täter ins Gefängnis gesteckt oder in die geschlossene forensische Psychiatrie (die übrigens, entgegen mancher Berichterstattung im Fernsehen, alles andere als Luxus ist - strenger und abgeschlossener als jedes Gefängnis und zusätzlich psychiatrische oder therapeutische Maßnamen) nicht um die Täter der Gesellschaft wieder anzunähern, sondern um die Gesellschaft vor einem potentiellen Täter zu beschützen. Ich stimme dir im Übrigen absolut zu, dass das Strafmaß in Deutschland oft viel zu gering ist. Leider weiß ich persönlich von einigen Fällen, da Vergewaltiger beispielsweise mit einer Bewährungsstrafe davon kommen, also nicht mal einen Tag hinter Gittern sitzen. Und das ist natürlich furchtbar. Aber unser Rechtssystem lebt nach dem Motto: Lieber einen zuwenig als einen zuviel bestrafen. Und darüber hinaus behält jeder Mensch seine unveräußerliche Menschenwürde - und das ist auch verdammt gut so. Einen auch noch so schlimmen Täter der Willkür eines Geschädigten mit einer psychischen Störung (Traumafolgestörung bspw) auszusetzen, wäre grausam, nicht rechtsstaatlich - und es würde nicht zu weniger Täter führen, sondern eindeutig zu mehr. Nur dass unser Rechtssystem dann einer dieser Täter wäre.
Ich glaube, Wiedergutmachung ist der falsche Ansatz. Einfach weil es unmöglich ist. Würde unser Strafmaß darauf beruhen, dem Täter seine eigene Tat zurückzugeben, dann müsste dafür immer ein anderer zum Täter werden, was eine schreckliche Gewaltspirale zur Folge hätte. Deshalb muss man sich fragen: Was kann eigentlich das Ziel einer Strafe sein, wenn es schon unmöglich ist, ihm seinen zugefügten Schmerz selbst zuzufügen? Die Opfer einer Vergewaltigung würden sagen: Kastriert ihn, quält ihn, bringt ihn um - um ihrem Schmerz, ihrer Wut und der Demütigung Luft zu machen. In diesem Fall würde das Strafmaß durch die derzeitige Kreativität des Opfers bestimmt, weil das garantiert das schlimmste fordern wird, das ihm einfällt. Zunächst. Wenn Taten jahrelang zurückliegen und es die Opfer tatsächlich schaffen, ihr Leben weiterzuleben, nimmt auch der Wunsch nach blutiger Rache ab. Diese Menschen hätten nachträglich absolut nichts davon, wenn ihrem Peiniger ein Körperteil fehlt oder er nicht mehr lebt. Im Gegenteil, es gibt nur eine Sache die verhindern könnte, dass auf ihr Schmerzenskonto auch noch die Schuld einer grausamen Tat fällt: Verdrängung.
Statt Rachegelüsten Raum zu schaffen sollen Strafen doch eigentlich etwas ganz anderes tun: Die Gesellschaft vor dem Täter schützen und ihn sowie Andere vor ähnlichen Taten abschrecken. Deshalb werden Täter ins Gefängnis gesteckt oder in die geschlossene forensische Psychiatrie (die übrigens, entgegen mancher Berichterstattung im Fernsehen, alles andere als Luxus ist - strenger und abgeschlossener als jedes Gefängnis und zusätzlich psychiatrische oder therapeutische Maßnamen) nicht um die Täter der Gesellschaft wieder anzunähern, sondern um die Gesellschaft vor einem potentiellen Täter zu beschützen. Ich stimme dir im Übrigen absolut zu, dass das Strafmaß in Deutschland oft viel zu gering ist. Leider weiß ich persönlich von einigen Fällen, da Vergewaltiger beispielsweise mit einer Bewährungsstrafe davon kommen, also nicht mal einen Tag hinter Gittern sitzen. Und das ist natürlich furchtbar. Aber unser Rechtssystem lebt nach dem Motto: Lieber einen zuwenig als einen zuviel bestrafen. Und darüber hinaus behält jeder Mensch seine unveräußerliche Menschenwürde - und das ist auch verdammt gut so. Einen auch noch so schlimmen Täter der Willkür eines Geschädigten mit einer psychischen Störung (Traumafolgestörung bspw) auszusetzen, wäre grausam, nicht rechtsstaatlich - und es würde nicht zu weniger Täter führen, sondern eindeutig zu mehr. Nur dass unser Rechtssystem dann einer dieser Täter wäre.
Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen. (Friedrich Nietzsche)

