10-04-2013, 19:22 
		
	
	(10-04-2013, 18:39)Harpya schrieb: Wie ist denn dem Opfer mit einerQuerschnittslähmung geholfen ?Eher nicht.
Wieso kann sich der Täter freikaufen, hat er genug Geld kann er sich alles erlauben ?
Hier wird einmal zivilrechtlich gurteilt und strafrechtlich.
Im entsprechenden Fall zahlt der Täter und wird trotzdem selbst bestraft, durch Freiheitsentzug.
Sind die deutsche Gestzte für dich zu hart ?
(10-04-2013, 18:39)Harpya schrieb: Vergewaltigung ?
Gut Auge um Auge.
Der Täter wird auch vergewaltigt, dauert vielleicht 5 Minuten und geht dann
nach Hause.
Bischen fremd die Auffassung.
Vergewaltigung sollte wohl eher mit höherer Freiheitsstrafe sanktioniert werden.
Wie gesagt, wenn man sich mit manchen Opfern von Gewaltverbrechern unterhält, so hört man dann schon, dass sie sich mehr Strafe für den Täter wünschen. Vll. solltest du denen das ins Gesicht sagen, dass sie ja nichts davon haben?
with great power comes great responsibility
Entscheidungen machen uns zu denen, die wir sind. Und wir haben immer die Wahl, das Richtige zu tun.
	
	
Entscheidungen machen uns zu denen, die wir sind. Und wir haben immer die Wahl, das Richtige zu tun.

