03-04-2013, 08:30
(02-04-2013, 23:35)Ekkard schrieb: Du vermischt andauernd die r. k. Kirche mit Kirchen. Ich bin auch kein Freund von Arbeitsverträgen, die im Falle von Scheidung die Zwangskündigung vorsehen. Das gibt's jedenfalls im Bereich der (evangelischen) rheinischen Kirche nicht. Und was wir können, können andere (Kirchen) auch.
darum gehts aber nicht
auch für evangelische einrichtungen gilt das normale arbeitsrecht nicht
wie war das noch mal mit der muslima, die zwar als ein-euro-jobberin gut genug war für die evangelische landeskirche in niedersachsen, nicht aber als festangestellte?
als nicht-mitglied einer christlichen kirche geben mir auch deine evangelen keinen job, auch bei deinen evangelen darf ich nicht streiken oder einen betriebsrat gründen
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)

