12-03-2013, 12:09
Wir haben hier wohl das Dilemma, dass Großbritannien im 19. Jahrhundert wohl mal eine ehemals vorhandene argentinische Verwaltung gewaltsam vertrieben hat. Es tut sich also wieder die Frage auf, ob und ab wann alte Rechtsansprüche durch hinstorische Faktizitäten überholt sind.
Kennt da jemand die völkerrechtlichen Regelungen zu dieser Frage?
Kennt da jemand die völkerrechtlichen Regelungen zu dieser Frage?

