18-01-2013, 16:36
(18-01-2013, 15:37)Keksdose schrieb: Entschuldige bitte. Das war sehr missverständlich von mir formuliert.Kann auch mein Fehler gewesen sein. Wegen der vielen unangemessen persönlichen Angriffe hier, verliere ich manchmal meine Geduld.
(18-01-2013, 15:37)Keksdose schrieb: Ich wollte eigentlich fragen: Wie schafft es ein Jude - der sich an das Gesetz gebunden fühlt - nach dem Gestz zu handeln, ohne die oberflächliche Anweisung des Textes zu befolgen?Das habe ich doch versucht auszuführen. Er muss nach diesem Text handeln, also muss er ihn verstehen und dann stellt er Fragen. Er untersucht diese Stelle, analysiert sie, stellt sie in Bezug zu anderen Stellen und fängt an darüber zu diskutieren.
Beim "widerspenstigen Sohn" habe ich ja schon aufgezeigt, dass die oberflächlich Anweisung erst einmal nicht lebbar ist. Auch bei "Auge für Auge" ist dieses kaum ausführbar in seiner Konsequenz. Und auch hier.
Der Unterschied zwischen dem gesetzestreuen Jude und vielen Diskutanten hier ist eben der Anspruch danach leben zu müssen. Da kann man sich mit den "oberflächlichen Anweisungen" eben nicht mehr zufrieden geben.
Hinzu kommt in den nun drei genannten Fälle, eine Fehlinterpretation ja grosse Schuld auf sich laden würde und ein todeswürdiges Verbrechen begangen würde. Die Verantwortung ist also recht hoch.
Hinzu kommt im pharisäischen Judentum (so wie wir es heute kennen), dass es neben der schriftlichen auch die mündliche Lehre gibt und diese führt diese Texte weiter aus.
Darum kann auch niemand aktuelle Fälle solcher Urteile nennen und Bion muss schon in der Mischna suchen, um nur ein entsprechendes, aber ebenso kritisiertes Urteil zu finden.
(18-01-2013, 15:37)Keksdose schrieb: Ich schätze, inzwischen sind wir uns einig, dass (zumindest) beim flüchtigen Lesen eine Gewalttat gefordert wird.Ja, in allen drei Fällen und ebenso sind wir uns einig, dass zumindest hier und beim "widerspenstigen Sohn" sogar eine Todesstrafe angedroht wird.
(18-01-2013, 15:37)Keksdose schrieb: Wenn ich dich richtig verstanden habe (sonst korrigiere mich natürlich gerne) ist es möglich, den Text so auszulegen, dass diese Forderung nicht besteht.Zumindest nich einfach so in jedem Fall. Diese Forderung ist an Bedingungen gebunden und in einigen Fällen (beim "widerspenstigen Sohn" zum Beispiel) gehen diese so weit, dass ein Umsetzen dieses Strafmasses ausgeschlossen ist.
Hierzu sollte man bedenken, dass die Tora im Judentum nicht als Gesetz sondern als Lehre gesehen wird. Sie enthält hier eben nicht nur Rechtsvorschriften sondern ebenso moralische, soziale und pädagogische Vorschriften.
(18-01-2013, 15:37)Keksdose schrieb: Und diese Auslegung interessiert mich, weil ich sie bislang kaum nachvollziehen kann. Also, ganz konkret gefragt: Wie legt man einen Text, der in den Augen eines Laien wie mir die Hinrichtung einer jungen Frau fordert, so aus, dass er nichts Gewalttätiges mehr hat?
(18-01-2013, 11:47)Jakow schrieb: Und eigentlich dachte ich, dass man dieses auch so im Deutschunterricht lernt, dass man so nicht an Texte herantreten kann, sondern diese kritisch interpretieren muss, den Hintergrund beachten muss, die Umstände usw.Vor jedem Urteil bzw. Bestrafung muss es ein Gerichtsverfahren geben. Bei Taten wo eine Todestrafe möglich ist, ist das Hohe Gericht zuständig. Heutzutage gibt es wegen einem fehlenden Tempeldienst, kein Hohes Gericht mehr und damit auch kein entsprechendes Urteil. Die heutige Verurteilung liegt bei G'tt.
(18-01-2013, 11:47)Jakow schrieb: Aber versuch mal, meine Perspektive zu verstehen: Ich lese einen Text, lese von einer Hinrichtung und kann dann nur schwer glauben, dass es nur der richtigen Auslegung bedarf um mir den Text wertvoll erscheinen zu lassen.Dann erscheint dir das Text in seiner Forderung als grausam. Damit habe ich kein Problem, wenn man zulässt, dass andere dieses anders sehen. Aber genau diese andere Möglichkeit wurde hier massiv bestritten.
(18-01-2013, 11:47)Jakow schrieb: Das versteh ich nicht. Handelt der Text jetzt plötzlich doch von einer Hinrichtung?Ja. "im Feuer werde sie verbrannt." ist eine der Todesstrafen welche das Judentum kennt. Das habe ich meines Wissens auch nie bestritten.
Ich habe alleine versucht aufzuzeigen, dass diese meistens überhaupt nicht zur Anwendung kommen können und Flat hat Schoschanas Ausführungen hierzu zitiert, welche Haltung das Judentum hierzu hat.


