18-01-2013, 13:09
Jakow:
Es macht keinen Sinn, weiter mit dir zu diskutieren. Nicht diejenigen, die das Gesetz als wörtlich auffassen, sind in der Beweispflicht, sondern diejenigen, die von anderen Texten sprechen, die dieser Auffassung entgegenstehen sollen. Wenn du es wirklich ernst meinen würdest, würdest du mindestens einen späteren (möglichst alten) Text als Beleg dafür, dass das Gesetz nie angewendet werden, anführen. Es könnte von mir aus auch ein Text von vor 150 oder 1000 Jahren sein.
Das tust du aber nicht.
Und was den Vergleich mit dem hessischen Landrecht betrifft: Die Gesetze des Bundes wurden nicht verfasst, um die Landesgesetze zu reglementieren. Auch deswegen ist der Vergleich unsinnig.
Aber wie auch immer: ich sehe keinen Sinn mehr in einer weiteren Diskussion zu diesem Thema.
Es macht keinen Sinn, weiter mit dir zu diskutieren. Nicht diejenigen, die das Gesetz als wörtlich auffassen, sind in der Beweispflicht, sondern diejenigen, die von anderen Texten sprechen, die dieser Auffassung entgegenstehen sollen. Wenn du es wirklich ernst meinen würdest, würdest du mindestens einen späteren (möglichst alten) Text als Beleg dafür, dass das Gesetz nie angewendet werden, anführen. Es könnte von mir aus auch ein Text von vor 150 oder 1000 Jahren sein.
Das tust du aber nicht.
Und was den Vergleich mit dem hessischen Landrecht betrifft: Die Gesetze des Bundes wurden nicht verfasst, um die Landesgesetze zu reglementieren. Auch deswegen ist der Vergleich unsinnig.
Aber wie auch immer: ich sehe keinen Sinn mehr in einer weiteren Diskussion zu diesem Thema.

