18-01-2013, 11:23
(18-01-2013, 11:15)petronius schrieb:(18-01-2013, 01:22)Lelinda schrieb: Es steht deutlich im Text, dass Vater und Mutter (also beide zusammen) den Sohn zu den Ältesten bringen und dort anklagen sollen. Das würde bedeuten, dass beide Eltern mit einem Todesurteil einverstanden sein müssten
das ist deine interpretation, aber nicht der wörtliche text. der beinhaltet den befehl, es zu tun - nicht, sich darüber zu beraten und einig zu werden. und schon gar nicht steht hier irgendwas davon, daß bei fehlender einigkeit die sache abgeblasen werden müsse.
Das ergibt sich (meine ich) daraus, dass es die (und zwar beide!) Eltern sein müssen, die den Sohn vorführen. Es würde also nicht funktionieren, wenn es ein Onkel oder Nachbar täte, dem die Tatsache, dass die Eltern mit dem Sohn nicht fertigwerden auf die Nerven geht.

