18-01-2013, 11:15
(18-01-2013, 01:22)Lelinda schrieb: Es steht deutlich im Text, dass Vater und Mutter (also beide zusammen) den Sohn zu den Ältesten bringen und dort anklagen sollen. Das würde bedeuten, dass beide Eltern mit einem Todesurteil einverstanden sein müssten
das ist deine interpretation, aber nicht der wörtliche text. der beinhaltet den befehl, es zu tun - nicht, sich darüber zu beraten und einig zu werden. und schon gar nicht steht hier irgendwas davon, daß bei fehlender einigkeit die sache abgeblasen werden müsse
(18-01-2013, 01:22)Lelinda schrieb: Mit dem, was ich geschrieben habe, meint er wohl den letzten Absatz in meinem Beitrag Nr. 122, wo ich vermutet habe, dass es als Fortschritt gesehen werden sollte, dass der Vater sein Kind nicht mehr selbst umbringen darf, sondern die Todesstrafe beantragen muss
auch von einer beantragung steht da nichts, sondern der befehl, den sohn zu melden, und der befehl der folgenden steinigung
was du hier machst, ist ein hineinlesen moderner juristischer verfahrensweisen in einen antiken text - nicht mehr und nicht weniger. ich halte das nicht für zulässig bzw. nicht für ein valides argument dafür, wie die verfahrensweise vor tausenden von jahren war
und hätte flat mir das so erklärt wie du grade, ich hätte ihm dieselbe antwort gegeben. bin aber nicht bereit, die mutmaßlichen argumente der anderen seite auch noch seber zu formulieren und mich dadurch angreifbar zu machen, indem mir z.b. der bau von strohmännern vorgeworfen wird
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)

