17-01-2013, 21:00
(17-01-2013, 20:11)Flat schrieb: Erdachtes Beispiel:
Nehmen wir mal an, in den 40'ern war es bei Lehrern normal, ihre Schüler halb tot zu schlagen, wenn sie es wollten
in den 60'ern kam dann ein gesetz, das besagt: Es ist lehrern erlaubt, ihre schüler mit der flachen hand bis zu 5mal zu schlagen
in den 90'ern war das Schlagen völlig ein tabu. Das Gesetz aus den 60'ern wurde als skandalös angesehen, es erlaubt das mehrmalige Schlagen des Kindes, 'bedenklich' ist da schon eine verharmlosende Bezeichnung.
Nur übersieht diese Sichtweise völlig den Zeitbezug. In den 60'ern war das gesetz eine extreme Verbesserung des Kindesschutzes. Es schränkte die Rechte der Lehrer massiv zu Gunsten des Kindes ein.
Nur die unhistorische Sicht, die Maßstäbe der 90'er anzulegen, führt hier zu einer verurteilenden Sicht dieses Gesetzes. Denn sein Zweck war ja nicht das Erlauben des Schlagens (was der Wortsinn aber aussagt) sondern das Einschränken der Prügelorgien
ganz genau
es heißt eben, daß man nicht das heutige verständnis anlegen darf, um eine aussage darüber zu treffen, wie es damals gemeint war
und das tut jakow
aber zu dir:
was wäre denn schlimmer als die todestrafe, sodaß die todesstrafe für widerspenstige kinder "aktiver Kinderschutz", weil eine verbesserung gegenüber vorhergehendem wäre?
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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