17-01-2013, 20:52
Jakow:
Ich nehme ja stark an, dass die Erfinder dieses Gesetzes davon ausgingen, dass die wenigsten Eltern (oder gar keine) es über sich bringen würden, ihr ungezogenes Kind zur Hinrichtung auszuliefern. Ähnlich wie Jesus in der Ehebrecherinnen-Geschichte davon ausging, dass niemand es wagen würde zu behaupten, er hätte niemals gesündigt, worauf die Hürde, die er vor die(se) Steinigung gesetzt hatte, nicht überwunden werden konnte und die Steinigung ausfallen musste.
In deinem Beispiel wäret du und deine Frau die Hauptschuldigen am Tod eures Kindes. Denn ohne eure Anzeige wäre es nicht dazu gekommen, da diese Anzeige durch die Eltern ja die Hauptbedingung für die Hinrichtung ist.
Ich glaube, du missverstehst uns. Niemand geht hier davon aus, dass solche Steinigungen häufig oder überhaupt einmal vorgekommen sind. Schließlich gehen auch wir (oder wenigstens ich) davon aus, dass anständige Eltern, die ihr Kind lieben, es nicht dem Tod überliefern werden, auch wenn es noch so störrisch und widerspenstig ist. Zumindest nicht beide Eltern, und es scheint ja Voraussetzung bei diesem Gesetz zu sein, dass Vater und Mutter gemeinsam den Tod ihres Kindes fordern.
Es geht also nicht darum, ob und wie oft dieses Gesetz angewandt wurde, sondern nur darum, dass es überhaupt denkbar war, ein solches Gesetz, das die Beantragung der Todesstrafe gegen das eigene Kind erlaubte, möglich war. Aber im Vergleich mit zeitgenössischen anderen Kulturen mag die Verpflichtung, das Kind dem Gericht zu übergeben, statt es (zum Beispiel in einem Wutanfall) selbst töten zu dürfen, schon ein Fortschritt gewesen sein.
Und nun hätte ich gern eine andere Auslegung von dir, die mich viel mehr interessieren würde: Wie wäre dein Fall vor 2000 oder 3000 Jahren denn im Judentum gehandhabt worden?
Ich nehme ja stark an, dass die Erfinder dieses Gesetzes davon ausgingen, dass die wenigsten Eltern (oder gar keine) es über sich bringen würden, ihr ungezogenes Kind zur Hinrichtung auszuliefern. Ähnlich wie Jesus in der Ehebrecherinnen-Geschichte davon ausging, dass niemand es wagen würde zu behaupten, er hätte niemals gesündigt, worauf die Hürde, die er vor die(se) Steinigung gesetzt hatte, nicht überwunden werden konnte und die Steinigung ausfallen musste.
In deinem Beispiel wäret du und deine Frau die Hauptschuldigen am Tod eures Kindes. Denn ohne eure Anzeige wäre es nicht dazu gekommen, da diese Anzeige durch die Eltern ja die Hauptbedingung für die Hinrichtung ist.
Ich glaube, du missverstehst uns. Niemand geht hier davon aus, dass solche Steinigungen häufig oder überhaupt einmal vorgekommen sind. Schließlich gehen auch wir (oder wenigstens ich) davon aus, dass anständige Eltern, die ihr Kind lieben, es nicht dem Tod überliefern werden, auch wenn es noch so störrisch und widerspenstig ist. Zumindest nicht beide Eltern, und es scheint ja Voraussetzung bei diesem Gesetz zu sein, dass Vater und Mutter gemeinsam den Tod ihres Kindes fordern.
Es geht also nicht darum, ob und wie oft dieses Gesetz angewandt wurde, sondern nur darum, dass es überhaupt denkbar war, ein solches Gesetz, das die Beantragung der Todesstrafe gegen das eigene Kind erlaubte, möglich war. Aber im Vergleich mit zeitgenössischen anderen Kulturen mag die Verpflichtung, das Kind dem Gericht zu übergeben, statt es (zum Beispiel in einem Wutanfall) selbst töten zu dürfen, schon ein Fortschritt gewesen sein.
Und nun hätte ich gern eine andere Auslegung von dir, die mich viel mehr interessieren würde: Wie wäre dein Fall vor 2000 oder 3000 Jahren denn im Judentum gehandhabt worden?

