17-01-2013, 20:11
(17-01-2013, 17:54)Bion schrieb: Das so zu sehen, fehlt mir die nötige Phantasie
Moin,
vielleicht können wir die ja mal anregen. Obwohl es mir eigentlich nicht um Phantasie geht.
Wie wäre es denn mal mit einer wissenschaftlichen oder historischen Betrachtungsweise?
Du bist doch der Moderator im Bereich Studium. Da ist doch genau so eine Sichtweise erwünscht oder?
Kinderschutz ist zeitbezogen und relativ.
Erdachtes Beispiel:
Nehmen wir mal an, in den 40'ern war es bei Lehrern normal, ihre Schüler halb tot zu schlagen, wenn sie es wollten
in den 60'ern kam dann ein gesetz, das besagt: Es ist lehrern erlaubt, ihre schüler mit der flachen hand bis zu 5mal zu schlagen
in den 90'ern war das Schlagen völlig ein tabu. Das Gesetz aus den 60'ern wurde als skandalös angesehen, es erlaubt das mehrmalige Schlagen des Kindes, 'bedenklich' ist da schon eine verharmlosende Bezeichnung.
Nur übersieht diese Sichtweise völlig den Zeitbezug. In den 60'ern war das gesetz eine extreme Verbesserung des Kindesschutzes. Es schränkte die Rechte der Lehrer massiv zu Gunsten des Kindes ein.
Nur die unhistorische Sicht, die Maßstäbe der 90'er anzulegen, führt hier zu einer verurteilenden Sicht dieses Gesetzes. Denn sein Zweck war ja nicht das Erlauben des Schlagens (was der Wortsinn aber aussagt) sondern das Einschränken der Prügelorgien.
Wenn es dann noch im Vergleich zu anderen Ländern der 60'er einzigartig gewesen wäre, weil überall sonst die Schüler noch immer shclimm behandelt werden dürften, ist es geradezu eine Lichtgestalt von einem Gesetz.
Tschüss
Jörg

