17-01-2013, 14:58
Moin,
der einzig problematische Fall, wo die Zulässigkeit oder das Verbot meines Erachtens sehr strittig ist, ist die Geschwisterehe.
Also die einvernehmliche Heirat von sehr engen (volljährigen) Verwandten bzw. sogar Geschwistern.
Ich kann mir vorstellen, dass auch hier irgendwann eine entsprechende Gesetzesänderung und damit die Erlaubnis solcher Ehen kommt.
Wobei das wohl parlamentarisch lange dauern kann, ist ja nur eine sehr kleine uninteressante Wählergruppe. Aber vielleicht gibt's da ja aml ein höchstrichterliches Urteil.
Tschüss
Jörg
der einzig problematische Fall, wo die Zulässigkeit oder das Verbot meines Erachtens sehr strittig ist, ist die Geschwisterehe.
Also die einvernehmliche Heirat von sehr engen (volljährigen) Verwandten bzw. sogar Geschwistern.
Ich kann mir vorstellen, dass auch hier irgendwann eine entsprechende Gesetzesänderung und damit die Erlaubnis solcher Ehen kommt.
Wobei das wohl parlamentarisch lange dauern kann, ist ja nur eine sehr kleine uninteressante Wählergruppe. Aber vielleicht gibt's da ja aml ein höchstrichterliches Urteil.
Tschüss
Jörg

