(17-01-2013, 10:41)Jakow schrieb: Mir ging es nicht um die Ausführungsbestimmung für eine Steinigung, sondern darum was der Text genau meint mit "ist zu steinigen". Und genau diese Interpretation gibt eben dein Mischna Text eben nicht wieder.
na, was wird er wohl meinen?
daß man den delinquenten auf einen teller falafel und ein glas koscheren wein einladen soll?
(17-01-2013, 10:54)Jakow schrieb:(16-01-2013, 18:04)Keksdose schrieb: Normalerweise würde ich Für mich bedeutet "störrisch", den Gehorsam stur zu verweigern. Das kann man bestimmt auch anders verstehen, aber nicht so grundlegend anders, dass dadurch die Bedeutung der gesamten Stelle abgemildert würde.Du kannst also immer ganz eindeutig bei jemand bewerten, ob dieser nun störrisch ist oder nicht? Ich meine, du kannst hier jemanden aufgrund deiner Interpretation eindeutig zum Tode verurteilen? Ziehmlich gewagt und barbarisch. Oder nicht?
wieso denn keksdose?
deine vorfahren konnten das offenbar, sonst hätte es kein solches gesetz gegebn
(17-01-2013, 10:54)Jakow schrieb: Der Text spricht von "zu steinigen" und dass danach derjenige stirbt, ggn. ausgelöscht wird. Dieses halte ich eben im Kontext alles nicht für so einfach zu interpretieren
ROFL
was wörtlich da steht, ist für dich zu schwierig zu interpretieren
was aber gar nicht geschrieben oder gesagt wird (z.b. antisemitisches), kannst du ganz locker und mit absoluter sicherheit in eine aussage hinein interpretieren...
das erscheint mir inkonsistent
(17-01-2013, 10:58)Jakow schrieb: Es gibt in diesem Sinne also keinen Beleg, dass deine(!) Interpretation diejenige der früheren Zeiten war, dafür aber eben zahlreiche, dass auch früher dieses genauso ausgelegt wurde, wie die ersten Quellen hierzu belegen
ja, welche denn?
(17-01-2013, 11:03)Jakow schrieb:(17-01-2013, 10:44)Lelinda schrieb: Ob das Gesetz wirklich angewendet wurde, wird keiner von uns belegen können.Ich wiederhole mich: Das Gesetz wird auch heute noch angewendet
juden nehmen heute noch steinigungen an störrischen kindern vor?
(17-01-2013, 11:03)Jakow schrieb: Hierzu sollte man bedenken, dass das Gesetz ja nicht in Übersetzungen vorliegt, welche an sich schon eine Interpretation darstellen, sondern auf dem Orginaltext welcher in Hebräisch vorliegt
genau
das hindert dich aber nicht dran, zu behaupten, daß etwas völlig anderes gehandhabt wurde, als eben in diesem gesetz geschrieben steht
(17-01-2013, 11:03)Jakow schrieb: Und hierzu sollte man einmal bedenken, dass auch bezogen auf Deutsches Rechte Laien doch zu recht anderen Schlüssen kommen, wenn sie für sich alleine denn doch angeblich verständlichen Geseztestext interpretieren
unsinn
zu derart anderen schlüssen, wie du sie hier ziehst, kommt noch nicht mal ein laie bei der betrachtung deutscher strafgesetztexte
wenn da etwa steht, diebstahl sei mit so und so viel jahren haft zu bestrafen, wird keiner davon ausgehen, daß diebstahl nicht geahndet würde
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)

