(16-01-2013, 17:50)petronius schrieb: und dir wurde mehrfach aufgezeigt, was der unterschied zwischen einem kampf zwischen soldaten im krieg und der liquidierung und gefangenhaltung von zivilisten in einer der eigenen verwaltung unterstehenden besatzungszone istBezogen auf deine rechtsstaatlichen Kritieren? Nein, eben genau nicht. Hiernach muss man entweder in beiden Fällen zum Schluss kommen, dass man diese nicht anwenden kann oder in beiden Fällen zum Schluss kommen, dass beide Staaten kein Rechtsstaat sind.
Deine Unterscheidung ist hierzu willkührlich, solange du kein weiteres Kritierium nennts, warum die Krierien im einen Fall nicht anzuwenden sind, im anderen sehr wohl.
Also, kommt noch etwas?
PS. An alle andere: Ja, dieses wurde nun schon mehrfach angemerkt und ich wiederhole mich.