16-01-2013, 15:21
(16-01-2013, 13:43)Lelinda schrieb: Es steht nirgends in dem Gesetz, dass das Gericht die Behauptungen der Eltern zu prüfen hätte.Das sind nach dem Gesetz normale Grundlagen für Anklagen, Prozesse und Verurteilungen. Und natürlich wird dieses nicht bei jeder Stelle aufs Neue im Detail ausgeführt und hinzu kommt die Komplexität, dass neben dem schriftlichen Gesetz hier auch ein mündliches Gesetz vorliegt.
Ansonsten wundere ich mich, dass entgegen derjenigen welche nach diesem Gesetz leben, sich hier bis ins Detail auskennen, manche darauf bestehen, den Text blutrünstig auszulegen. Wo sind die Anwälte des Sohnes, welche den Text in seinem Sinne auslegen?

