(16-01-2013, 13:06)Keksdose schrieb: Der Sohn muss also gar nichts einsehen. Nein, nicht einmal ein Prozess wird wirklich erwähnt. Es reicht, wenn die Eltern feststellen, dass er störrisch und widerspenstig und außerdem ein Verschwender und Trinker ist. Und das alles mit der Forderung "Du sollst". Das ist barbarisch, da kann man mir erzählen, was man will.
Moin,
bei genauerer Betrachtung ist das Gegenteil der Fall.
Der Sohn ist nicht der absoluten Willkür der Eltern ausgesetzt (bei anderen Gesellschaften dieser Zeit war dieses durchaus der Fall). Dieses gesetz stellt sicher, dass so ein Todesurteil gegen das eigene Kind von einem Gericht zu sprechen ist.
Es ist für uns heute natürlich schwer nachzuvollziehen, aber damals war das eine deutliche Verbesserung der Rechtslage des Kindes.
Übrigens gilt die Stelle wirklich nur für minderjährige Kinder.
Beleg: http://www.juedisches-recht.de/lex_fam_e...gewalt.php
Tschüss
Jörg

