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grenzen der rechtsstaatlichkeit
#75
(15-01-2013, 11:08)petronius schrieb:
(15-01-2013, 10:34)Jakow schrieb:
(14-01-2013, 21:32)petronius schrieb: aber ein rechtsstaat führt sich auch außerhalb seiner landesgrenzen nicht rechtsstaatswidrig auf.
Sagt nun genau wer?

ich

und der gesunde menschenverstand

oder ist ein kinderschänder kein kinderschänder, solange er nur die kinder im nachbarhaus mißbraucht?
Er wird dafür in unserm Haus nicht mehr angeklagt. Ja, genau dieses ist Rechtsstaatlichkeit auch wenn du dieses völlig verdrehen willst, selbst wenn du selber an anderer Stelle ganz anders argumentierst.

(15-01-2013, 11:08)petronius schrieb:
(15-01-2013, 10:34)Jakow schrieb: Wie dem auch sei, damit existieren dann de facto fast keine Rechststaaten mehr, auch die BRD ist dann kein Rechtsstaat mehr

nein. denn wie oben bereits ausgeführt, befleißigt sich nicht jeder stat der mittel, wie sie z.b. israel anwendet - erst recht nicht d
Aha, wenn es um Israel geht, dann gilt Rechtsstaatlichkeit auch ausserhalb der Grenzen aber bei anderen Staaten wie der BRD nicht?

Sonderbare und mehr als einseitige Argumentation.

(15-01-2013, 11:08)petronius schrieb:
(15-01-2013, 10:34)Jakow schrieb: So, so, vor welchem deutschen Gericht kann dann ein Afghane sein Recht einklagen? Oder im Kosovo?

hat das jemand behauptet?
Ja, Du wenn du Rechststaatlichkeit auf Gebiete ausserhalb der Staatsgrenzen im Falle von Israel ausweitest.

Aber offensichtlich gilt diese Anforderung an Rechststaatlichkeit bei dir nur im Falle von Israel.

(15-01-2013, 11:08)petronius schrieb:
(15-01-2013, 10:34)Jakow schrieb:
(14-01-2013, 21:32)petronius schrieb: mir wäre jetzt nicht bekannt, daß d im ausland "außergerichtliche hinrichtungen" abhält oder menschen ohne anklage, geschweige denn urteil für unbegrenzte zeit in "administrativhaft" steckt usw.
Dann solltest du dich einmal über deutsche Militäreinsätze informieren. Hier wurden nämlich einige Gesetze geändert, wodurch genau dieses ermöglicht wurde

klär mich auf
Nö, da ich das Wissen darum für Allgemeinbildung halte, vor allem bei jemand der meint, hier als Experte in Fragen von Rechtsstaatlichkeit aufzutreten.

(15-01-2013, 11:08)petronius schrieb: das gesetz würde ich gerne sehen

nochmal: nothilfe ist etwas anderes, da besteht unmittelbare lebensgefahr
Aha. Wenn also Bomben auf irgend ein Gebiet geworfen werden (bin bei Auslangseinsätzen), dann wegen einer unmittelbaren Lebensgefahr welche dadurch abgewendet werden kann? Sicherlich nicht.

(15-01-2013, 11:08)petronius schrieb:
(15-01-2013, 10:34)Jakow schrieb:
(14-01-2013, 21:32)petronius schrieb: es gibt keine rechtliche grundlage dafür, sich außerhalb der eigenen landesgrenzen seine eigenen gesetze zu machen
Ja, was denn nun wieder? Erst muss man seiche Rechtsstaatlichkeit auch ausserhalb der Landesgrenzen gewährleisten und nun doch wieder nicht?

sollte ich das jetzt verstehen können?
Das du hier völlig unlogisch argumentierst und Israel eine Form der Rechststaatlichkeit absprichst, welche du bei anderen Staaten ganz anders definierst. Im Falle von Israel muss diese auch ausserhalb der Landesgrenzen gelten, bei anderen Rechtsstaaten nicht.

Das du dieses nun nicht verstehen willst, ist nach vollziehbar.

(15-01-2013, 11:08)petronius schrieb:
(15-01-2013, 10:34)Jakow schrieb:
(14-01-2013, 21:32)petronius schrieb: nicht der "Begriff des Rechtsstaats" ist falsch, sondern für sich zu beanspruchen, ein solcher zu sein, wenn man rechtsstaatliche prinzipien mit füßen tritt
Und wieder drehen wir uns im Kreis, dann dieses deine Behauptung ist, welche offensichtlich (siehe oben) keinerlei Grundlage hat

was für eine grundlage brauchst du dafür, daß ein hund kein hund ist, wenn er flossen, schuppen und einen fischschwanz hat und unter wasser lebt?
Siehe oben. Deine genannten Punkte liegen ausserhalb der Staatsgrenzen Israels. Somit zählen diese bei der Bewertung von Rechtsstaatlichkeit nicht mit. Zumindest wenn es im die BRD geht, argumentierst du so.

(15-01-2013, 11:08)petronius schrieb:
(15-01-2013, 10:34)Jakow schrieb: Israel ist ein Rechtsstaat. Falls du andere Meinung bist, dann bringe eine Argument, ein Kriterium, welches Israel hier nicht erfüllt, andere Rechtsstaaten aber sehr wohl. Bislang (siehe oben) hast du keines aufführen können.

dann kannst du wohl nicht lesen
Doch, allerdings sehe ich keinerlei Argumente von dir, welche dem widersprechen. Alle Argumente deinerseits spiele keinerlei Rolle, nach deiner eigenen Argumentation, da diese ausserhalb des Staatsgebiets von Israel sich abspielen.

Also?

(15-01-2013, 11:08)petronius schrieb:
(15-01-2013, 10:34)Jakow schrieb:
(14-01-2013, 21:32)petronius schrieb: wo "hier"?
Im Falle Israels oder hast du die Einleitung zu meinem Beitrag schon vergessen?

ok, du sprichst also davon, um was es dir geht

in diesem thread geht es um rechtsstaatlichkeit und dein abschweifen auf kriegs- und völkerrecht ist also off topic
Du selbst nanntest als Beispiel Israel und darum wollte ich anhand dieses Beispiels deine Argumentation diskutieren und aufzeigen, dass du hier irrst.

Das Abschweifen auf Kriegs- und Völkerrecht kam hingegen von dir, da du hier Israel Dinge vorhältst, welche darunter fallen und eben nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun haben (siehe oben).

(15-01-2013, 11:08)petronius schrieb:
(15-01-2013, 10:34)Jakow schrieb:
(14-01-2013, 21:32)petronius schrieb: wenn einer dich lieber ans kriegsrecht hält (ohne einen krieg erklärt zu haben), ist das seine sache bzw. ein anderes paar schuhe. er soll sich dann aber nicht als "rechtsstaat" aufspielen
Warum nicht? Wiederum fehlt dein Kriterium und dein Argument

ergänze "wenn einer sich lieber ans kriegsrecht hält (ohne einen krieg erklärt zu haben) als an rechtsstaatliche prinzipien"
Entscheide dich nun endlich einmal, ob jemand auch ausserhalb seines Staatsgebiets diese Prinzipien einhalten muss oder nicht. Es kann nicht sein, dass du hier dieses dauernd beliebig aussuchst. Nein, nicht beliebt, sondern recht eindeutig, einseitig zu Lasten von Israel.

(15-01-2013, 11:08)petronius schrieb:
(15-01-2013, 10:37)Jakow schrieb: Flat hat dieses hingegen alles ausgeführt

wo?
Lies dieses ganze Thema in alle Ruhe durch.

(15-01-2013, 11:08)petronius schrieb: es mag dir nicht passen, aber das israelische vorgehen in den besetten gebieten ist fakt
LOL. Hier ging es nirgends darum, ob dieses ein Fakt ist oder nicht, sondern um deine einseitige Argumentation gegen Israel (siehe oben).

(15-01-2013, 11:08)petronius schrieb:
(15-01-2013, 10:37)Jakow schrieb: und eben nicht dich persönlich als "dumpf" bezeichnet, sondern deine Argumentation.

Das alles macht den Unterschied aus.

wortklauberei
LOL und das ausgerechnet von dir zu lesen. Nur ist dieses eben keine Wortklauberei sondern ein wesentlicher Unterschied.

(15-01-2013, 11:08)petronius schrieb: wie würdest du es denn empfinden, wenn ich dich als verbreiter dumpfer israel-propaganda bezeichne?
Aufgrund welcher Argumentation? Welche Israel Propaganda?

Und genau wegen dieser Inhaltslosigkeit würde ich dabei gar nichts empfinden.

(15-01-2013, 11:08)petronius schrieb:
(15-01-2013, 10:40)Jakow schrieb: Das einzige ist gezeigt, dass einige Kritiker von israelischer Politik hier ein massives Traumata haben

entscheide dich bitte, obs singular oder plural sein soll
"wortklauberei" (petronius)

(15-01-2013, 11:08)petronius schrieb:
(15-01-2013, 10:40)Jakow schrieb: Und wieder einmal verharmlost ein selbsternannter "Israelkritiker" den Antisemitismus und macht sich hier zum Steigbügelhalter des solchen.

Erbärmlich.

jetzt reichts. ich muß mir nicht vorhalten lassen, ein "steigbügelhalter des antisemitismus" zu sein. ist gemeldet
Warum nicht?

Jeder welcher meint, dass jegliche Gegenargumentation eine angebliche "Antisemitismuskeule" sei (wie in diesem Fall) und damit ausdrücken will, dass der Vorwurf des Antisemitismus eben oft keiner sei, entwertet selbige.

Mit diesem Vorgehen macht man selbige Vorwürfe lächerlich und richtet sich damit gegen selbige. Und wer anders den der Antisemit hat ein Interesse daran, dass er unkritisiert selbigen wieder äussern kann?

Darum der Steigbügelhalter.
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