14-01-2013, 18:27
(03-01-2013, 13:13)petronius schrieb: keine haft ohne anklage, recht auf einen beistand, gleichheit vor dem gesetz, keine folter, keine unmenschliche bestrafung u.v.a.m.Israel galt in der Einleitung nur als ein Beispiel, aber schon daran verstehe ich nicht, wieso nun bei diesen Kritierien Israel kein Rechtsstaat mehr sein soll, denn genau dieses ist innerhalb Israel als Staat gegeben.
Und wenn es im Einsätze im Ausland geht, dann gelten diese Grundsätze bei keinem mir bekannten Rechtsstaat bspw. auch nicht bei der BRD.
Sind die Grenzen der Kritik nicht dann vielleicht andere, als hier den falschen Begriff des Rechtsstaats zu beanspruchen?
Ginge es hier nicht eher um Völker- und Kriegsrecht? Wenn ich mir die Kritik ansehen, besser sicherlich nicht, denn hiernach ist die Situation eine ganz andere und nicht mehr so einfach mit einem Totschlagargument zu kommen.