(14-01-2013, 17:15)paradox schrieb: Hier liegt ein kleiner Vergleichsfehler vor.
Dänemark ist bereits ein völkerrechtlich anerkannter Staat. Die Palästinenser haben keinen international anerkannten Staats-Status, sondern werden von der israelischen Regierung weitgehend kontrolliert.
Es greift also nicht die Staatsführung eines völkerechtlich anerkannten Staates einen anderen souveränen Staat an wie es in dem Beispiel genannt wird.
ganz recht. flats beispiel ist völlig aus der luft gegriffen (beschreibt auch mitnichten die situation in nahost) und völlig untauglich für die dem thread zugrunde liegende diskussion
für mich läuft so was unter nebelwerferei und ich lehne es ab, mich auf derlei eristik einzulassen
wer die situation zwischen gaza und israel diskutieren will, kann gerne einen entsprechenden thread eröffnen und das dort tun (die sinnhaftigkeit eines solchen unterfangens wage ich aus erfahrung zu bezweifeln). in diesen thread geht es ausschließlich um rechtsstaatlichkeit und deren grenzen. warum jemand bzw. ein staat dieselben überschreitet, wäre eine eigene diskussion (wie gesagt: gerne thread eröffnen und das dort diskutieren, die sinnhaftigkeit eines solchen unterfangens wage ich aus erfahrung zu bezweifeln). tut er es aber, darf er eben nicht mehr rechtsstaatlichkeit für sich in anspruch nehmen - so einfach ist das
genauso mags ja sein, daß ein staat an die grenzen seines kommunistischen wirtschaftsmodells kommt und diese daher mißachtet (z.b. china). ob das sinnvoll und gerechtfertigt ist, wäre wiederum eine andere diskussion - china kann sich aber nicht mehr einen staat mit kommunistischer wirtschaftsweise nennen, ohne sich der lächerlichkeit preiszugeben
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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