13-01-2013, 16:19
(08-01-2013, 11:15)Jakow schrieb: Ich hätte mit all dem keine Probleme, wenn denn eben die obigen Pflichten auch übernommen werden. Bei der heutigen Form der Ehe steht dieses ja mehr als in Frage und damit meine ich sicherlich nicht die Ausweitung auf gleichgeschlechtliche Paare sondern die Dauerhaftigkeit solcher Bündnisse. Auch dem müsste in der Regelung der Pflichten und Rechte mehr berücksichtig werden
wird es doch
durch eine scheidung erlöschen doch nicht die durch die ehe eingegangenen verpflichtungen (siehe scheidungs- und insbesondere unterhaltsrecht)
der gesellschaftsvertrag der ehe muß nicht notwendigerweise dauerhaft/unauflöslich sein
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)

