(13-01-2013, 15:32)Flat schrieb:(13-01-2013, 15:05)petronius schrieb: gesetze gelten entweder für alle gleichermaßen oder es handelt sich eben nicht um rechtsstaatliche regelungen
Moin,
das stimmt nicht.
Schau Dir mal z.B. genau unser Grundgesetz an.
Dort gibt es z.B. Regelungen, die alle Menschen betreffen und solche, die nur Deutsche betreffen
das nennt man staatsbürgerschaftsrecht
und versteht sich von selbst
8inwieweit unser umgang mit z.b. asylwerbern immer ein rechtsstaatlicher ist, wäre einer gesonderten diskussion wert
als nächstes kommst du noch damit daher, daß die straf- und prozeßrechtsgesetzgebung unterschiedliche regelungen für kinder und erwachsene beinhaltet
ich denke, du verstehst sehr wohl, wovon die rede ist, ohne alle wortklauberei
(13-01-2013, 15:32)Flat schrieb: Außerdem können Gesetze selbst Ausnahmen definieren
so pauschal kann ich mit dieser aussage nichts anfangen. im zusammenhang mit z.b. den von mir angeführten rechtsstaatsverstößen des israelischen umgangs mit palästinensern aber dürfte dieser verweis in die irre führen
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)