12-01-2013, 09:51
Die Frage ist nur: Wer zieht die Grenze, und wo? Entweder gilt die Rechtstaatlichkeit immer (prinzip der Rechtssicherheit) oder es gibt sie gar nicht! in dem Moment, wo "Ausnahmen" gemacht werden, ist das oberste Prinzip des Rechtsstaates, die Rechtssicherheit ausgeschaltet, Rechtsstaatlichkeit definiert sich in einer Demokratie durch das Egalitätsprinzip vor dem Gesetz, d.h. jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich zu behandeln,.. In dem Moment, wo für bestimmte Personengruppen dieses Prinzip der Rechtssicherheit gebrochen wird (zB Aufhebung des Folterverbotes bei Terroristen oder Entführern) ist dieser Staat per definitionem kein demokratischer Rechtsstaat mehr
Aut viam inveniam aut faciam

