10-01-2013, 08:43
(10-01-2013, 02:18)Bion schrieb: Eben! Noch weniger kann der Talmud zur Erläuterung der Rechtspflege der vorrabbinischen Zeit dienen.
Moin,
den Einwand musst Du mir mal erläutern.
Wenn der Talmud (u.a.) die Systematisierung und Verschriftlichung schon vorher bestehnder mündlicher Überlieferungen (also die mündliche Thora) ist, ist er dann nicht gerade eine hervorragende Quelle zur Erläuterung der Rechtspflege in vorherigen Zeiten?
(10-01-2013, 02:18)Bion schrieb: Sag mir welche der (wie Du meinst, zu kurz geratenen) Zitate Du ergänzt haben möchtest. Ich reiche sie, wenn ich wieder in Wien bin (voraussichtlich am kommenden Sonntag), gerne nach.
Danke für das Angebot. Ich besitze allerdings eine vollständige Übersetzung des Talmuds.
Das nutzt mir nur nichts (selbst wenn ich derzeit die mehreren Stunden aufbringen könnte, um diese Stellen im engeren Zusammenhang zu lesen).
Um den Talmud zu verstehen, ist ein lebenslanges Studium notwendig. Selbst ein Lesen des unmittelbaren Zusammenhangs bringt ja keine gesicherte Erkenntnis.
Genau aus diesem Grund ist es meines Erachtens für einen Nichtjuden, der nicht die Zeit hat, sich jahrelangen wenn nicht jahrzehntelangen Talmudstudien hinzugeben (und das unter jüdischer Anleitung), der einzige Weg, sich gut zu informieren, der, jüdische Sekundärquellen zu benutzen.
Deine Vorgehensweise, hier Auszüge rein zu stellen, ist unjüdisch, was das Verständnis angeht und insofern kann es auch nicht zielführend sein für ein Verständnis des jüdischen Rechts.
(10-01-2013, 02:18)Bion schrieb: Verlinkungen zu anderen Foren interessieren mich nicht.
Schade.
Tschüss
Jörg

