03-01-2013, 17:08
(03-01-2013, 16:52)petronius schrieb: ich sehe z.b. schon die forderung, daß solche angriffe strikt der Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr für Menschenleben dienen müssen, weder in den besetzten gebieten noch in pakistan erfüllt
wenn einer mit dem messer in der hand auf mich zuläuft in der klaren absicht, mich zu töten, darf ich in notwehr auf ihn schießen. wenn ich nur befürchte, er könnte mit dem messer in der hand auf mich zulaufen in der absicht, mich zu töten, darf ich das ebenso wenig wie selbst dann, wenn er früher einmal jemand erstochen oder den auftrag dazu erteilt hat
Moin,
wenn Du Deinen text mal insgesamt lesen würdest, siehst Du, dass es dort auch um Drohneneinsatz u.ä. geht. Da sind keine Fälle gemeint, wo jemand mit einem Messer auf Dich zuläuft.
Tschüss
Jörg