26-11-2012, 00:48
(26-11-2012, 00:12)schmalhans schrieb: Ja, keine Rede von Tötung. Die habe ich da nämlich später auch noch definiert: "Ein Tötungsdelikt ist im Strafrecht ein Tatbestand, mit denen eine Straftat gegen das Leben eines Menschen unter Strafe gestellt wird. Die Tatbestandsbildung für die verschiedenen Tötungsdelikte unterscheidet sich von Rechtsordnung zu Rechtsordnung, insbesondere gibt es in vielen Rechtsauffassungen Tötungsdelikte, die kein Mord sind (versehentliche oder fahrlässige Handlung mit Todesfolge, nach manchen Rechtsordnungen auch vorsätzliche Tötungen, bei denen der Tatbestand des Mordes nicht erfüllt ist)."Schon bezahlt?
