23-11-2012, 15:31
(23-11-2012, 14:32)indymaya schrieb:(23-11-2012, 10:41)Gundi schrieb: Das stimmt. Ich persönlich denke jedoch dass eine solche Sorge unbegründet ist, schon alleine deshalb da eben der Betroffenen selbst entscheidet und dies nicht durch ein Anderen übernommen wird.Natürlich trifft der Betroffene selbst die Entscheidung, aber der Andere trifft sie zwar nicht, aber er soll sie ausführen.
Er soll nur wenn er dies mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Höre doch mal auf immer auf einen Zwang hin zu argumentieren. Einen solchen möchte hier niemand.
(23-11-2012, 14:32)indymaya schrieb: Wenn hier gesagt wird "ein Arzt wird nicht gezwungen" ist es so oder so trotzdem eine Gewissensbelastung des Arztes.
Sollten wir das nicht dem Arzt selbst überlassen? Falls du dir das Video angeschaut hast, wirst du mitbekommen haben dass es eben auch eine Belastung für einen Arzt sein kann nichts zu tun, anstatt dem Patienten Leid zu ersparen.
Die Diskussion inwieweit der Eid des Arztes hier greift ist Sache der Ärzte selbst bzw. der Ethikkommission.
(23-11-2012, 14:32)indymaya schrieb: Bei einer gesetzlichen Regelung könnte es sogar als unterlassene Hilfeleistung gelten und ist keinesweg mit Abtreibung gleichzusetzen.
Genauso gut könnte es das aber auch nicht so etwas bedeuten. Hier muss die Gesetzgebung greifen.
(23-11-2012, 14:32)indymaya schrieb: Aktive Sterbehilfe mit Abtreibung zu vergleichen ist eh pervers.
Danke für die Blumen.
Es wurde zwar nicht Abtreibung mit Sterbehilfe verglichen, sondern die Furcht einiger User des "Normalisierens" von Handlungen wenn diese erst einmal erlaubt sind an Beispielen versucht zu widerlegen, aber lass dich ruhig an Nebensächlichkeiten aus...